
AGB‘s
Oberflächenbeschaffenheit
Die Beschaffenheit der Oberflächen unterliegt einer natürlichen Schwankung. Kleine Poren und Schlierenbildung, minimale Lunken und Farbabweichungen oder Schwundrisse sind kein Reklamationsgrund sondern gehören ,wie Astlöcher und Jahresringe beim Holz, zum Erscheinungsbild des Betons.
Rissweiten unter 0,2 mm gelten allgemein nicht als Mangel.
Risse entstehen durch innere Spannungen (Zwangsspannungen) und äußere Kräfte (Lastspannungen), die auf das Betonbauteil wirken. Beim Auftreten von Rissen ist die Festigkeit oder das zulässige Maß an Verformbarkeit des Stoffes an jener Stelle überschritten worden. Nicht jeder Riss besagt, dass dadurch ein Schaden entstanden ist.
Garantie
2 Jahre ab Bereitstellung/ Ablieferung Mängel müssen bis 5 Tage nachher schriftlich mit Fotos gemeldet werden.
Mängel sind dann nicht vom Unternehmen vertreten, wenn sie auf normale Abnützung, unsachgemässe Benützung und/oder unsachgemässen Eingriff von Dritten zurückgehen.
Von der Garantie ausgenommen sind:
- Oberflächenbeschaffenheiten
- kleine Farbveränderungen
Zahlungsbedingungen
Nach Auftragsbestätigung 60% Anzahlung des Gesamtbetrages innert 15 Tagen.
Restlicher Betrag von 40% nach Bereitstellung / Ablieferung oder Montage.